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Was ist, wenn vier Gesellschafter eine UG gründen wollen? Gibt es dann einen besonderen Vertrag?
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Was ist, wenn vier Gesellschafter eine UG gründen wollen? Gibt es dann einen besonderen Vertrag?
Bei vier Gründern kann lediglich das im GmbH-Gesetz als wählbar vorgesehene, keineswegs zwingende und lediglich die Gründungskosten mildernde Musterprotokoll nicht verwendet werden. Das ist auch gut so, weil das Musterprotokoll nicht alle Sachverhalte regelt, die bei einer Mehrpersonengesellschaft geregelt werden sollten. Es wird bei vier Gründern also das herkömmliche Gründungsverfahren betrieben mit Gründungsprotokoll nebst eigenständigem, durch das Gründungsprotokoll festgestelltem Gesellschaftsvertrag.
Quelle: Volker Heinze
-Notar-
Mitglied der Notarkammer Sachsen
November 2020