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Einzelunternehmen: mehrere Fantasienamen?

Frage

Ich möchte ein Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden, ohne ins Handelsregister eingetragen zu werden. Durch meine Recherchen habe ich herausgefunden, dass man in diesem Fall mit seinem bürgerlichen Namen auftreten muss, aber zusätzlich auch einen Fantasienamen mit aufführen darf. Nun stellt sich mir die Frage, ob man für den Verkauf verschiedener Produktgruppen verschiedene Fantasienamen verwenden darf. Ich würde nämlich gerne die verschiedenen Produktgruppen nach außen hin voneinander abgrenzen.

Antwort

Sie können verschiedene Produktgruppen jeweils mit einer unterschiedlichen „Dachmarke“ versehen und darunter die einzelnen Produktgruppen anbieten. „Dachmarken“ können genauso registriert werden, wie normale Produktmarken. Auch hier ist darauf zu achten, dass man keine älteren Rechte Dritter, etwa Unternehmensnamen, Werktitel oder Marken verletzt. Für einen entsprechenden ersten Schritt einer Recherche hilft das Internet - es ist allerdings bei Weitem nicht ausreichend. Entsprechend spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen bei den notwendigen Schritten.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *

Stand:
Oktober 2020

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