Antwort
Für eine rechtliche Zulässigkeit kommt es mit Sicherheit auf den Kontext und den genauen Wortlaut an, wie Sie von einem Team sprechen. Was unter einem Team zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt, so dass es wohl auf ein allgemeines Verständnis ankommt.
Wenn Sie beispielsweise allein nach außen auftreten und dann von einem Team sprechen, würde das nicht zusammenpassen. Das hängt sicherlich auch vom Erwartungshorizont Ihrer Auftraggeber ab. Wen Sie selbst als Lektorin beauftragt werden, wird niemand erwarten oder daran denken, dass auch andere den Text sehen werden. Dies dürfte nicht zuletzt auch eine Frage danach sein, ob Sie die zu kontrollierenden Texte auch an andere übersenden dürfen.
Wenn Sie nach außen verdeutlichen wollen, dass Sie mit Anderen zusammenarbeiten, dann könnte man schon von einem Team sprechen, müsste aber meines Erachtens gleichzeitig klarstellen, dass es sich um Kooperationspartner handeln. Denn die Art und Weise der Zusammenarbeit dürfte auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für manch einen Auftraggeber sein. Dabei ist es durchaus relevant, ob dieses Team aus Ihnen und einem Mitarbeiter von Ihnen handelt, der in Ihren Geschäftsbetrieb integriert ist, oder um jemanden, der außerhalb Ihrer Organisation steht.
Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Stand:
Juli 2020