Frage
Ich befinde mich in der Gründungsphase als selbstständige Fotografin (Abschluss: Fotografenmeisterin). Ich möchte mein Unternehmen vorerst als Einzelunternehmer/Kleingewerbe führen. Da ich mit meiner fotografischen Tätigkeit unter einem Pseudonym bekannt bin, würde ich dieses gerne in die Firmierung mit aufnehmen. Es handelt sich dabei um ein Pseudonym, welches auch ein regulärer Geburtsname sein könnte. Daher bin ich mir nicht sicher, ob es sich hierbei um eine irreführende Bezeichnung handelt.
Ist es in diesem Fall erlaubt das Pseudonym, als Namenszusatz zu führen, zum Beispiel: „Richtiger Name“, Inh. „Pseudonym“? Und ändert sich der Sachverhalt, wenn ich das Pseudonym als Künstlernamen in meinen Pass eintragen lasse?