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GbR-Namen international schützen lassen?

Frage

Wir haben eine GbR gegründet und stehen aktuell vor der Frage, wie wir unseren Namen am besten schützen können. Es handelt sich hierbei um eine kostenlose Internet-Plattform, die international abrufbar ist. Hierfür haben wir bereits die .com und .de Domain gekauft und würden nun den Namen als Wortmarke für Deutschland schützen lassen. Nun stellt sich uns folgende Frage: Kann uns ein Unternehmen aus einem anderen Land, welches nachträglich den gleichen Namen wie wir anmeldet, abmahnen und dazu zwingen unsere Plattform umzubenennen und/oder offline zu nehmen, obwohl wir eine Eintragung im DPMA haben? Oder müssen wir unseren Namen über EUIPO und WIPO auch in anderen Ländern schützen? Dies würden wir gerne wegen den hohen Kosten umgehen. Die gleiche Frage stellt sich auch für das Logo mit einem Eintrag als Bildmarke.

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Zunächst einmal ist es eine gute Idee, den Namen eines „Internetprojekts“ über eine Marke schützen zu lassen. Ob jedoch eine Wortmarke möglich ist, hängt davon ab, ob diesbezüglich sog. absolute Schutzhindernisse vorliegen oder nicht.

Außerdem müsste eine Marke auch „im geschäftlichen Verkehr“ benutzt werden, was bei rein kostenlosen Angeboten ggf. schwierig werden dürfte.

Generell sind Marken nur in dem Land geschützt, in dem Sie auch eingetragen sind. Wenn Sie also die insofern älteste in Deutschland geschützte Marke haben und nur in Deutschland tätig sind, halte ich das Risiko für relativ gering. Wenn Sie aber beispielsweise über die .com Domain Ihre Leistungen auch in den USA anbieten und dort keinen Schutz haben, so sind Probleme mit dortigen Markeninhabern nicht ausgeschlossen.

Neben identischen Marken können sich zudem auch Inhaber ähnlicher und insofern verwechslungsfähiger Marken von einer Anmeldung oder Nutzung eines Zeichens gestört fühlen.

Quelle:
Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Stand:
Juli 2020

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