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GbR im Handelsregister eintragen? Gewerbe anmelden?

Frage

Ich habe mit einer weiteren Person eine GbR gegründet. Wir beiden haben ein Reservierungssystem für Restaurants programmiert und möchte dieses im Internet in Monat-Abos anbieten. Diese Tätigkeit ist für uns beide nebenberuflich. Aktuell verlangen wir kein Geld von unseren Kunden, möchte dies aber in den kommenden Monaten umstellen. Wir sind unsicher, wie wir auftreten sollen. Hierzu stellen sich uns ein paar Fragen: Können wir die GbR irgendwie als Firma anmelden (Eintrag ins Handelsregister oder so)? Müssen wir das überhaupt? Braucht dann jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung?

Antwort

Vielen Dank für die Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Können wir die GbR irgendwie als Firma anmelden (Eintrag ins Handelsregister oder so)?
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist die GbR keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches, sodass sich die GbR auch nicht in das Handelsregister eintragen lässt. Ihre Firma könnten Sie nur dann dort eintragen lassen, wenn Sie eine andere Rechtsform wählen, wie zum Beispiel die OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft). Ein anderes Register, was eine ähnliche Funktion hat wie das Handelsregister, gibt es für die GbR nicht.

Braucht dann jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung?
Mittlerweile ist es anerkannt, dass die GbR eine sogenannte eigene Rechtspersönlichkeit hat - das bedeutet, diese kann im eigenen Namen auftreten und Verbindlichkeiten eingehen. Das war früher anders. Dementsprechend reicht es heute völlig aus, wenn nur eine Gewerbeanmeldung und zwar für die GbR vorgenommen wird, wobei alle Gesellschafter beim Gewerbeamt registriert werden.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2016

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