Frage
Ich habe gelesen, dass ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zum Beispiel auf Geschäftsbriefen oder im Impressum mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen angeben muss. Dementsprechend wäre beispielsweise der Name „Max Mustermann" erlaubt und "M. Mustermann" meiner Ansicht nach nicht erlaubt. Wie verhält es sich bei einem Doppelnamen? Im Handelsregister steht der Geschäftsführer zum Beispiel mit dem Namen „Max-Moritz Mustermann". Im alltäglichen Leben tritt nur der erste Vorname in Erscheinung. Ist es zulässig, wenn der Geschäftsführer nur mit dem ersten Vornamen + Nachname im Geschäftsverkehr auftritt?