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GmbH gründen: Ortsname als Namenszusatz?

Frage

Ich würde gerne eine GmbH gründen und plane, die neu zu gründende Firma mit dem Namenszusatz eines Orts – oder eines Stadtnamens. Ist das möglich? Und wo kann ich das prüfen lassen? Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Die Firma eines Kaufmanns, wozu auch eine GmbH gehört, muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Sie darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für den angesprochenen Verkehrskreis wesentlich sind, irrezuführen.

Die Zulässigkeit einer Gebiets- oder Stadtangabe wurde früher kritisch bewertet, wenn es sich bei dem Unternehmen nicht um ein führendes Unternehmen des Gebietes oder des Ortes handelte. Diese strengen Maßstäbe werden heute nicht mehr angewendet, wobei je nach dem örtlich zuständigen Handelsregister gleichwohl mit unterschiedliche Wertungen in Bezug auf den Zusatz einer Gebiets- und Stadtangabe gerechnet werden muss. Als zulässig dürfte ein nachgestellter Gebiets- oder Stadtzusatz anzusehen sein, der als Hinweis auf den Sitz der Gesellschaft dient.

Der Gründer, der eine Gebiets- oder Stadtangabe in die Firma aufnehmen möchte, sollte zunächst mit der für ihn zuständigen Industrie- und Handelskammer die Zulässigkeit der gewählten Firma abstimmen. Gegebenenfalls sind auch die Handelsregister, die beim Amtsgericht geführt werden, zu Auskünften bereit.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

Strand:
Mai 2020

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