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Einzelunternehmen: Kooperation mit Geschäftspartner über Werkvertrag regeln?

Frage

Ich bin hauptberuflich als Ingenieur tätig. Ich habe einen Bekannten, welcher nebenberuflich selbstständig mit einem Einzelunternehmen ist. Durch sein ausgeprägtes Lieferantennetzwerk beschafft er in seinem Nebengewerbe kleinere technische Bauteile aus Kunststoff oder Metall für regionale Unternehmen.

Nun hat er einen Auftrag, welcher nicht nur die Beschaffung, sondern auch die Konstruktion eines Bauteils umfasst. Dieses Projekt wollen wir gemeinsam angehen. Dabei soll ich als Konstrukteur fungieren.

Die Idee ist, mich mit einem Einzelunternehmen nebenberuflich selbstständig zu machen. So kann ich für meine Tätigkeiten Rechnungen schreiben und versteuern.

Wie könnte nach Gründung meines Nebenunternehmens ein Vertrag zwischen ihm und mir aussehen? Die Vorstellung ist, dass ich mit einem gewissen Prozentsatz am Gewinn beteiligt werde.

Was ist bei solch einem Vertrag zwischen zwei Einzelunternehmen zu beachten und wie wird dieser aufgesetzt? Muss das notariell erfolgen?

Antwort

Es gibt mehrere unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Diese haben jeweils Vor- und Nachteile. Diese im Einzelnen darzustellen, ist im Rahmen des Expertenforums leider nicht möglich.

Grundsätzlich wäre es ausreichend, einen Werkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Bekannten abzuschließen, bei dem als Vergütung ein Prozentsatz vom Gewinn als Vergütung festgelegt wird. In einem solchen Vertrag müssten zu Ihren Gunsten unter anderem Regelungen zum Umfang der von Ihnen zu erbringenden Leistungen, zur Gewährleistung und Haftung aufgenommen werden. Je nach Bedeutung des Vertrages sollten Sie sich hierzu am besten beraten lassen. Ein solcher Werkvertrag muss nicht notariell geschlossen werden.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt

Stand:
Mai 2022

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