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An- und Verkauf über ebay: Belege? Kassenbuch?

Frage

Geplant ist der An- und Verkauf gebrauchter Gegenstände auf ebay-Kleinanzeigen als Kleinunternehmer mit EÜR zur Gewinnermittlung. Überwiegend werde ich mit Privatpersonen und Bargeldzahlungen zu tun haben.

  1. Reichen beim Einkauf der Ware von Privat einfache Quittungen mit den dazugehörigen Pflichtangaben als Beleg für Betriebsausgaben?
  2. Ist trotz EÜR ein Kassenbuch erforderlich aufgrund der fast ausschließlichen Bargeldeinnahmen oder reichen Quittungen und Rechnungen hier aus?
  3. Gibt es zu der o.g. Situation (mit Bargeldzahlungen) eine Alternative zum Kassenbuch (falls unbedingt erforderlich)?

Antwort

Als Kleinunternehmer, der nicht verpflichtet ist, nach handelsrechtlichen Vorschriften Bücher zu führen, sind Sie zwar grundsätzlich befreit, ein Kassenbuch zu führen bzw. ein entsprechendes Programm anzuschaffen, aber Sie müssen eine Aufzeichnung wählen, die den Geschäftsablauf glaubhaft und unverändert aufzeigt. Über dieses Argument verlangt die Finanzverwaltung faktisch eine Aufzeichnung, die der eines Kassenbuches nahekommt. Für Sie dürfte auch ein Kassenbericht oder eine fortlaufende Baraufzeichnung ausreichen. Einfache Quittungen sind jedoch nicht ausreichend, die Identität der Verkäuferin oder des Verkäufers muss eindeutig benannt sein, die Beweislast liegt bei Ihnen.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Dezember 2020

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