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Ausgaben für Gründung wie steuerlich geltend machen?

Frage

Ich möchte noch in 2020 als Ingenieur eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Ich hatte bereits Anfang des Jahres Lohn bezogen als Angestellter. Wenn ich jetzt Ausgaben als Startup-Gründer (Einzelunternehmer/Freiberufler) habe, sind diese in meiner Steuererklärung geltend zu machen oder wird der Gewinn aus dem Unternehmen separat versteuert? Wie sieht es aus, wenn ich in 2020 aus dem Unternehmen nur Verlust generiert habe? Ist dieser Verlust von der Steuer aus der Lohnbeschäftigung „abziehbar"?

Antwort

In die Einkommensteuererklärung des Jahres 2020 sind sämtliche Ihrer Einkünfte in dem Kalenderjahr zu erklären. Dies sind einerseits Ihre Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (Lohneinkünfte) und die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Ingenieur). Die Summe beider Einkunftsarten geht in das der Besteuerung zugrunde zu legende sog. zu versteuernde Einkommen ein. Wenn in 2020 aus der selbständigen Tätigkeit ein Verlust entstanden ist, führt dieser zu einer Verrechnung mit Ihren Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit. Es ist dann damit zu rechnen, dass Ihnen ein Teil der für 2020 gezahlten Lohnsteuer zurückerstattet wird.

Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Steuerberater - Rechtsanwälte - Fachanwälte für Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
November 2020

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