Navigation

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln?

Frage

Wir (bzw. auf dem Papier nur ich) haben im letzten Jahr ein Einzelunternehmen zum Zwecke des An- & Verkaufs von Immobilien gegründet. Nun weitet sich das Geschäft langsam aus und mein Mann hat seinen alten Job gekündigt. Er soll nun mit in die Firma.

Welche Rechtsform bietet sich dafür an und können wir das Einzelunternehmen einfach in eine andere Rechtsform umwandeln oder muss das Gewerbe abgemeldet und eine neue Firma angemeldet werden?

Weitere Zusatzinfo: Wir werden mit einem weiteren Geschäftspartner eine GmbH gründen, die ebenfalls Immobilien handelt. über die GmbH und unsere erste Firma soll dann eine Holding gegründet werden, in der wir die Gewinne zum langfristigen Vermögensaufbau verwalten können. Welche Rechtsformen machen in dieser Konstellation Sinn?

Antwort

Als bestmögliche Rechtsform einer Immobilien Handelsgesellschaft bietet sich die GmbH an. Die Gründung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern, Sie und Ihr Ehemann, ist relativ unproblematisch. Sie müssten dann jedoch die Einzelfirma (EF) noch in die GmbH einbringen. Dies ist nicht unproblematisch und zwar umso problematischer, je mehr die EF bereits stille Reserven beinhaltet (materielle stille Reserven + Firmenwert).

Hierfür benötigen Sie eine rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater, welche sich mit Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht auskennen. Natürlich ist anschließend die EF ab- und die GmbH anzumelden. Die Gründung der weiteren GmbH mit einem Geschäftspartner ist wiederum einfach.

Die Gründung einer Holding, insbesondere einer Holding für beide Tochter-GmbH ist sehr problematisch, nicht nur rechtlich und steuerrechtlich, sondern auch wirtschaftlich, damit Sie die gewünschten Ziele erreichen. Sie benötigen für diese Gründungen/Umwandlungen hochspezialisierte RA und StB.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Steuerberater
Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Steuerberater – Rechtsanwälte – Fachanwälte für Steuerrecht

Stand:
Juni 2023

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben