Frage
Meine Frau plant, sich in absehbarer Zeit mit ihrer Schwester zusammen selbständig zu machen. Die gewählte Rechtsform wird eine GbR sein. Geplant ist die Gewinnverteilung im Verhältnis 50/50 festzulegen. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken mich nebenberuflich als dritter Gesellschafter einzubringen und die beiden primär im Bereich IT, Organisation und Verwaltung und kaufmännischen Themen zu unterstützen.
Ziel ist, dass beide auf lange Sicht die entsprechenden Aufgaben selbständig durchführen und ich hauptsächlich bei der schwierigen Anfangsphase helfe und später evtl. berate. Meine Frage mag ungewöhnlich sein - aber ist es vertraglich und steuerrechtlich zulässig Gesellschafter ohne Gewinnbeteiligung zu sein und somit auch keine Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb zu haben? Ich würde also Leistungen innerhalb der GbR erbringen, aber auf eine Vergütung bzw. Gewinn(entnahme) verzichten. Steuerlich wird der gesamte Gewinn somit zu 50/50 über meine Frau und ihre Schwester laufen... (gemäß Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilungsabrede). Oder muss ich mit Problemen wegen einer Überprüfung der angemessenen Gewinnverteilung durch die Finanzverwaltung rechnen, da es sich um meine Ehegattin handelt?