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GbR-Gründung: Notarkosten absetzen?

Frage

Wir (vier Personen) haben eine vermögensverwaltende GbR gegründet, die sich mit der Vermietung und Verwaltung von Wohnungen befasst. Frage: Können die Notarkosten für Gründungsvertrag und Gesellschaftsvertrag als Werbungskosten (Gründungskosten) der GbR abgesetzt werden?

Antwort

Ihre Vorlaufkosten wie Gründungskosten sind als Betriebsausgaben absetzbar, da sie mit einer Erwerbsquelle in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auch auf die Gesellschaft ausgestellt wird.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2014

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