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Gründerinnen in der Schweiz und in Deutschland: GbR in Deutschland?

Frage

Wir sind zwei Diplom-Grafikdesignerinnen und planen die Gründung einer GbR. Unsere Wohnsitze befinden sich in Deutschland und in der Schweiz, von wo aus wir momentan unabhängig voneinander freiberuflich arbeiten. Wir haben beide die deutsche Staatsbürgerschaft. Sitz der GbR soll in Deutschland sein.

Folgende Fragen stellen sich uns: 1. Ist eine Gründung unter diesen Bedingungen grundsätzlich möglich? 2. Wird der jeweilige Gewinnanteil der beiden Gesellschafterinnen gesondert in Deutschland und der Schweiz versteuert? 3. Falls ja, wie würde dies genau ablaufen? 4. Falls nein, kann der gesamte Gewinn über die in Deutschland lebende Gesellschafterin versteuert werden? 5. Muss für die GbR eine gesonderte Steuernummer beantragt werden?

Antwort

Sie können jederzeit eine GbR mit Sitz in Deutschland gründen.

Die GbR ist dann in Deutschland steuerpflichtig, da ja der Sitz in Deutschland ist. Die GbR erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Beim zuständigen Betriebsfinanzamt in Hannover werden die Einkünfte einheitlich und gesondert ermittelt und auf beide Gesellschafterinnen aufgeteilt. Die evtl. anfallende Umsatzsteuer zahlt die GbR, sie ist Unternehmer. Die GbR erhält dafür auch eine extra Steuernummer. Bei Gründung sollten Sie dem Finanzamt dies anzeigen.

Die Einkommensteuer fällt jeweils bei den Gesellschaftern im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer an.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland und die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Nach Art. 14 sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Deutschland zu versteuern, diese Einkünfte werden in der Schweiz freigestellt.

Die Gesellschafterin mit Wohnsitz in der Schweiz muss also für ihre Einkünfte aus der GbR mit Sitz in Hannover eine Einkommensteuererklärung (beschränkte Einkommensteuerpflicht) in Deutschland abgeben. Das Finanzamt vergibt dafür eine extra Steuer-Nr. für Zwecke der Einkommensteuer für die Gesellschafterin. Besteuert werden allerdings nur die in Deutschland erzielten Einkünfte. Für die in der Schweiz erzielten Einkünfte ist die Schweiz zuständig.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg

Stand:
November 2019

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