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Kleingewerbe plus GbR als Zweitgründung?

Frage

Ich möchte mit meinem Partner eine GbR gründen. Hierfür muss jeder ein Gewerbe anmelden. Aktuell führen wir jeder ein nebenberufliches Kleingewerbe (umsatzsteuerbefreit). Nun möchte ich meines abmelden und neugründen, ggf. auch ummelden. Ich möchte ein Gewerbe im Vollerwerb mit einer USt-ID gründen. Ist es für die GbR-Gründung möglich, dass mein Partner sein nebenberufliches Kleingewerbe beibehält? Oder muss auch er neu gründen? Am Ende eines Jahres müssen wir, sowohl für die GbR, als auch jeder einzeln für sein Gewerbe eine Steuererklärung abgeben - auch wenn über die eigenen Gewerbe keine Aufträge gelaufen sind - ist das richtig?

Antwort

Für die GbR ist ein separates Gewerbe anzumelden. Die Gesellschafter der GbR müssen grundsätzlich keine eigenen Gewerbe anmelden/vorhalten. Möchte jeder oder möchten einzelne Gesellschafter außerhalb der GbR noch tätig sein, wären Gewerbe für die betroffenen Gesellschafter anzumelden/beizubehalten. Es ist also möglich, dass Ihr Partner sein Gewerbe beibehält. Eine Neugründung ist nicht notwendig, ggf. ist eine Anpassung des Gewerbezwecks vorzunehmen.

Es ist richtig, dass Sie Steuererklärungen für die GbR abgeben müssen. Darüber hinaus müssen die Gesellschafter ebenfalls private Steuererklärungen abgeben, da sie Gewinneinkünfte aus der GbR erzielen. In diesem Zuge werden sodann die eigenen gewerblichen Einkünfte (aus den Kleingewerben) ebenfalls in der privaten Steuererklärung miterklärt. Sofern keine Aufträge über die eigenen Gewerbe gelaufen sind, kann das Gewerbe ggf. ruhend gestellt werden. Dies ist sodann dem Finanzamt mitzuteilen.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
August 2018

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