Frage
Als Existenzgründer habe ich Bewirtungsbelege bisher folgendermaßen gesammelt: Die von der Gaststätte maschinell erstellen Belege habe ich auf ein LEERES DIN A4-Zusatzblatt geklebt. Auf diesem Zusatzblatt habe ich dann alle notwendigen Ergänzungen wie z. B. bewirtete Personen, Höhe der Aufwendungen, Gastgeber etc. vorgenommen. Zu betonen ist, dass auf dem Zusatzblatt kein Formular aufgedruckt ist, sondern alle Angaben inkl. Überschriften/Bezeichnungen handschriftlich vorgenommen wurden. Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass das Finanzamt fordert, dass auch für die Ergänzungen ein vorgedrucktes Formular verwendet werden muss. Stimmt das?