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Bewirtungsbelege mit handschriftlichen Ergänzungen zulässig?

Frage

Als Existenzgründer habe ich Bewirtungsbelege bisher folgendermaßen gesammelt: Die von der Gaststätte maschinell erstellen Belege habe ich auf ein LEERES DIN A4-Zusatzblatt geklebt. Auf diesem Zusatzblatt habe ich dann alle notwendigen Ergänzungen wie z. B. bewirtete Personen, Höhe der Aufwendungen, Gastgeber etc. vorgenommen. Zu betonen ist, dass auf dem Zusatzblatt kein Formular aufgedruckt ist, sondern alle Angaben inkl. Überschriften/Bezeichnungen handschriftlich vorgenommen wurden. Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass das Finanzamt fordert, dass auch für die Ergänzungen ein vorgedrucktes Formular verwendet werden muss. Stimmt das?

Antwort

Seitens der Finanzverwaltung gibt es keine Vorgabe, dass ein vorgedrucktes Formblatt zu verwenden ist. Es sind die notwendigen Angaben (Teilnehmer, Anlass, etc.) schriftlich zusammen mit dem Beleg festzuhalten.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München

Stand:
November 2020

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