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Freiberufler: Leasingkosten geltend machen?

Frage

Angenommen ich mache mich als Freiberufler selbständig und das Finanzamt stimmt zu. Wie kann ich bei Leasing eines Firmenwagens dies genau von den Steuern abziehen? Ich dachte, ich mache eine EÜR und ziehe die Leasingkosten dann monatlich von dem Umsatz ab und von diesem Umsatz zahle ich dann die 19% per Vorsteueranmeldung monatlich ans Finanzamt. Stimmt das so? Kann ich die Spritkosten, Reparatur etc. auch vorher abziehen?

Antwort

Wenn es sich bei dem Fahrzeug um Betriebsvermögen handelt, sind die Leasingkosten wie auch die Kraftstoffkosten, Steuern und Versicherungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betriebsvermögen liegt vor, wenn Sie das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Nutzen Sie das Fahrzeug zu weniger als 50 % aber zu mehr als 10 % betrieblich, können Sie das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen und die Kosten entsprechend voll absetzen. Bei dem Ansatz der privaten Nutzung können Sie im Falle der betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % die sogenannte 1% Regel zur Ermittlung der Privatanteile ansetzten, bei der Nutzung von weniger als 50 % erfolgt der Ansatz der privaten Nutzung durch eine andere Form der Sachgerechten Schätzung.

Umsatzsteuerlich ist die Zuordnung zum Unternehmen etwas anders geregelt - die ausführliche Darstellung würde diesen Rahmen sprengen und ist recht komplex. In der Regel wird das Fahrzeug im Falle der ertragsteuerlichen Behandlung auch umsatzsteuerlich als Unternehmensvermögen behandelt (bitte beachten Sie, dass diese Darstellung akademisch betrachtet sehr unscharf ist!) Wenn das Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet ist, können Sie die in den Betriebskosten enthaltenen Umsatzsteuern als Vorsteuer geltend machen.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner GbR
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2014

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