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Kauf von Büroausstattung und Betriebsmittel: Belege?

Frage

Ich habe soeben mit einer freiberuflichen Tätigkeit angefangen. Nun kaufe ich öfters Waren ein, die ich für das Geschäft brauche (Festplatten, Beamer, Büromöbel etc.). Muss ich, um diese Sachen später beim Finanzamt als Ausgaben anrechnen zu lassen, diese Sachen IMMER mit einer Rechnung kaufen auf der mein Name steht? Das meiste was ich nun gekauft habe, da steht mein Name nicht drauf.

Antwort

Grundsätzlich gilt, dass alle Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden müssen. Im Umsatzsteuergesetz gibt es die sogen. Kleinbetragsverordnung § 33 UStDV, danach brauchen auf Belegen bis brutto 150,00 Euro nicht der Empfänger (also Ihr Name) und auch nicht netto, MwSt-Satz und MwSt in Betrag und brutto-Betrag stehen.

D.h. bei Belegen unter 150,00 Euro gilt dies, bei Beträgen darüber brauchen Sie für Umsatzsteuerzwecke (Vorsteuerabzug) immer eine ordnungsgemäße Rechnung mit Ihrem Namen. Für Ertragsteuerzwecke (Einkommensteuer) sind Sie beim Nachweis der beruflichen Veranlassung bei Rechnungen ohne Angabe Ihres Namens in der Beweispflicht, ob tatsächlich für Ihre Tätigkeit angeschafft. Also wenn auf der sicheren Seite, eine ordnungsmäßige Rechnung.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juni 2015

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