Angestellt plus Kleinunternehmer: Berechnung des Einkommens?
Frage
Ich bin als Ingenieur in Vollzeit angestellt und möchte nebenher als Kleinunternehmer eigens produzierte Teile verkaufen. Berechnet sich die Einkommensteuer aus der Summe des Einkommens (selbständig + nichtselbständig)? Oder wird mein Einkommen aus der angestellten Tätigkeit weiterhin „normal“ versteuert und ich kann den Freibetrag von ca. 8.000 Euro bei der selbständigen Tätigkeit in Anspruch? Ich habe einen Partner in Italien und frage mich jedoch, ob die Rechtsform der GbR es verkompliziert, da das Gewerbe hier gemeldet wird. Müsste ich bei einer Anmeldung als GbR mit einem ausländischen Partner besondere Regeln beachten hinsichtlich der Anmeldung oder Versteuerung? Oder empfiehlt sich ein Einzelunternehmen, bei dem ich meinen Partner als Berater hinzuziehe und entsprechend vergüte?
Antwort
Die Einkommensteuer berechnet sich aus der Zusammenrechnung sämtlicher Einkünfte (Einkünfte aus selbständiger Arbeit + Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Von diesem Gesamteinkommen wird das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag in Höhe von 8.820 Euro) von Amtswegen bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.
Wenn Sie sich für die GbR als Rechtsform entscheiden, dann wird Ihr italienischer Partner in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Er müsste aufgrund seiner inländischen Einkünfte (Gewinnanteil an der GbR) in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben. Diese deutschen Einkünfte sind aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien in Italien steuerfrei zu stellen, weil sie bereits in Deutschland besteuert werden. Sie sehen also, dass die GbR die steuerlichen Themen verkompliziert. Das Einzelunternehmen macht sich da einfacher. Für die Unterstützung durch Ihren Partner könnte dieser Ihnen Rechnungen schreiben.
Quelle: Patrick Straßer
Steuerberater
Wekel Straßer & Kollegen
Steuerberater Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer zu Berlin
Oktober 2017
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