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Crowdfunding: einkommensteuerrelevant?

Frage

Ich habe Produkte entwickelt und um sie auf den Markt bringen zu können, möchte ich zwei Crowdfunding-Aktionen starten. Die erste soll vor der Firmengründung erfolgen und noch keine Gegenleistung für die Unterstützer beinhalten. Mit den Einnahmen sollen ausschließlich Ausgaben für Patente, Markenrechte, Erstellung von Verträgen, Erstellung des Verpackungsdesigns, Werbevideo, Übersetzungen, Beratungen bei Anwälten und Co. abgedeckt werden. Wenn das abgeschlossen ist, erfolgt die Firmengründung und im Anschluss die zweite Crowdfunding-Aktion mit den entwickelten Produkten als Gegenleistung. Nun zu meiner Frage: Kann ich die Einnahmen aus der ersten Crowdfunding-Aktion als Schenkungen (bis 20.000 Euro steuerfrei) betrachten oder sind das schon einkommensteuerrelevante Einnahmen?

Antwort

Laut Ihren Angaben werden Ihnen als natürliche Person Geldbeträge ohne Gegenleistung zugewendet. In diesem Fall handelt es sich um mehrere Schenkungen, welche nicht einkommensteuerpflichtig sind. Sofern die jeweilige Schenkung 20.000,00 Euro nicht übersteigt, ist die Schenkung schenkungsteuerfrei. Diese Schenkung bleibt jedoch nur steuerfrei, wenn der Betrag i.H.v. 20.000,00 Euro innerhalb von zehn Jahren nicht durch weitere Schenkungen, durch den gleichen Schenker, überstiegen wird.

Für gewöhnlich werden Crowdfunding-Aktionen als Darlehensvarianten ausgestaltet, so dass grundsätzlich eine Rückzahlung vorgesehen ist. Eine Gegenleistung wird hiermit noch nicht gewährt. Eine Gegenleistung wäre in einer Zinsvereinbarung zu sehen.

Bei Ihrer zweiten Crowdfunding-Aktion erwähnen Sie eine Gegenleistung in Produkten. Das würde bedeuten, dass das Crowdfunding in Form einer Beteiligungsvariante ausgestaltet wird. Hier ist genauestens auf die steuerlichen Auswirkungen zu achten.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Januar 2019

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