Frage
Ich habe Produkte entwickelt und um sie auf den Markt bringen zu können, möchte ich zwei Crowdfunding-Aktionen starten. Die erste soll vor der Firmengründung erfolgen und noch keine Gegenleistung für die Unterstützer beinhalten. Mit den Einnahmen sollen ausschließlich Ausgaben für Patente, Markenrechte, Erstellung von Verträgen, Erstellung des Verpackungsdesigns, Werbevideo, Übersetzungen, Beratungen bei Anwälten und Co. abgedeckt werden. Wenn das abgeschlossen ist, erfolgt die Firmengründung und im Anschluss die zweite Crowdfunding-Aktion mit den entwickelten Produkten als Gegenleistung. Nun zu meiner Frage: Kann ich die Einnahmen aus der ersten Crowdfunding-Aktion als Schenkungen (bis 20.000 Euro steuerfrei) betrachten oder sind das schon einkommensteuerrelevante Einnahmen?