Einzelunternehmen: Einkommensteuer?
Frage
Ich bin dabei mich selbständig zu machen und hatte auch schon einen Existenzgründerkurs, aber der hat eher viele Fragen hochgeholt, als geholfen. Es geht um die Einkommen-/Lohnsteuer. Als selbständiger Einzelunternehmen muss ich die ja selber an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer berechnet sich auf den Gewinn, den man gemacht hat - ist das richtig? Dem Finanzamt muss ich ja einen Fragebogen ausfüllen mit voraussichtlichen Daten. Die kann ich allerdings nur gering abschätzen. Vermutlich berechnet das Finanzamt darauf meine Einkommensteuer, die ich zu bestimmten Terminen zu überweisen haben. Was, wenn ich nun wider Erwarten mehr einnehme? Kann ich mit einer kleinen bestimmten Formel korrigierend eingreifen, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden? Vielen Dank für hilfreiche Tipps, Infos und/oder Literaturempfehlungen.
Antwort
1. Zu Beginn einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeitsaufnahme ist es erforderlich dies der zuständigen Finanzbehörde kurz mitzuteilen. Daraufhin erfolgt üblicherweise die Zusendung eines Fragebogens zwecks steuerlicher Erfassung bzw. Vorauszahlungsfestsetzung für die vierteljährlich zu leistenden Einkommensteuervorauszahlungen.
2. Die Höhe der vierteljährlich zu leistenden Einkommensteuer ergibt sich als Folge der im Fragebogen anzugebenden schätzweise im betreffenden Jahr zu erzielenden Einkünfte (= Saldo aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) und sonstiger neben der selbständigen/gewerblichen Tätigkeit erzielten Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und sonstiger Steuerermäßigungen.
3. Sofern die erzielten Einkünfte sehr niedrig sind, erfolgt bei Unterschreiten gewisser Grenzen keine Festsetzung von im Voraus zu leistender Einkommensteuer.
4. Ebenso ist unterjährig jederzeit die Anpassung der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen möglich. Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung der Finanzbehörde dann vorzulegen, z.B. aktueller Stand der Einnahmen und Ausgaben, betriebswirtschaftliche Auswertungen, etc.
Quelle:
Dipl.-Kfm. Bernd Sommer
Steuerberater, LL.M.
Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
November 2013
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