Frage
Ich möchte mich nebenberuflich als Einzelunternehmer mit der Rechtsform e.K. anmelden. Zweck des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Computerspielen. Dabei gibt es während der Produktion innerhalb von mindestens zwei Jahren keine Einnahmen. Ggf. kann es eine staatliche Förderung von max. 20.000 Euro geben - mit der dann jedoch Freelancer beauftragt und bezahlt werden. 1) Würde die Summe aus einer Förderung als Unternehmenseinnahmen gelten?
2) Zählt eine Privateinlage auf das Geschäftskonto als Unternehmenseinnahme?
3) In meinem Fall mit geringen bzw. keinen Einnahmen, muss ich nur eine einfache EÜR einreichen (Jahresumsatz unter 17.500 Euro). Daraus schließe ich, dass ich zumindest die ersten zwei Jahre auf einen Steuerberater verzichten kann - oder aus welchen Gründen wäre ein Steuerberater dennoch ratsam? Wenn überhaupt, dann wird es nur Betriebsausgaben geben, die sofort abschreibbar sind.