Antwort
Der Entnahmewert von Produkten, die nach der Testphase in das Privatvermögen überführt werden, richtet sich dem Verkehrswert bzw. Teilwert. Für verbrauchte Produkte bzw. defekte Produkte ist kein Wert festzustellen. Vielmehr dürften im betrieblichen Bereich noch Entsorgungskosten angefallen sein. Für noch nutzbare Produkte kommt es auf den üblichen Einkaufspreis und die betriebsgewöhnliche und verbleibende Nutzungsdauer an. Bei Streuartikel ist die Anzahl der verbleibenden und nicht benutzten Artikel von Bedeutung, die noch einen Verkaufswert darstellen könnten. Der Wert dürfte allerdings vor dem Hintergrund, dass diese Artikel ebenfalls Entsorgungskosten verursachen und Sie vermutlich nicht die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Weiterverkauf besitzen, vernachlässigbar gering sein.
Eine allgemeine Berechnung gibt es nicht, da jeder Sachverhalt einzeln zu bewerten ist. Evtl. kann eine Internetplattform einen fiktiven Gebrauchswert aufzeigen.
Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
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Februar 2024