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Beratung und Coaching für Kirchen, Gemeinden, Schulen: Gemeinnützigkeit beantragen?

Frage

Ich bin Erzieherin, Sozialpädagogin und Beraterin in Psychologie und Seelsorge. Ich möchte mich selbständig machen. Dabei würde ich gerne Beratung und Coaching anbieten sowie betriebliche Gesundheitsförderung in Firmen - aber auch Gruppenangebote, Vorträge, Workshops zu verschiedenen Themen z.B. in Kirchen, Gemeinden, VHS, Schulen. Wenn ich mich alleine selbständig mache, erfülle ich dann die Kriterien der Gemeinnützigkeit und habe so Vorteile von Steuervergünstigungen?

Antwort

Sie werden als selbständige Beraterin und Coach Leistungen an gemeinnützige Institutionen erbringen.

Dadurch sind Sie nicht per se ebenfalls gemeinnützig tätig. Gemeinnützige Tätigkeit ist im Übrigen ein steuerrechtlicher Begriff aus dem Körperschaftsteuerrecht und nicht auf natürliche Personen übertragbar.

Für natürliche Personen gilt, dass grundsätzlich eine Überschuss erzielende Tätigkeit einkommensteuerpflichtig und ggfs. auch umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig ist.

Für bestimmte Einnahmen, wozu aber Einnahmen aus Tätigkeit als Berater und Coach nicht gehören, sieht das ESt-Recht Steuerbegünstigungen vor (siehe z. B. § 3 Nr. 10 - 12 EStG).

Ich rate Ihnen dringend, vor Beginn der Tätigkeit eine steuerliche Beraterin oder einen steuerlichen Berater aufzusuchen.

Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB

Stand:
August 2020

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