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Erhalt der Steuernummer für freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

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Frage

Ich habe beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet (Bildungsarbeit sowie volks- und betriebswirtschaftliche Beratung) und eine Steuernummer mit der folgenden Aussage bekommen: "Sie gilt für - Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Bezeichnung des Betriebs bzw. Art der Tätigkeit: Erbringung v.s. Dlg a.n.g." Wurde meine Tätigkeit nun als freiberuflich anerkannt oder als Gewerbe eingestuft?

Antwort

Ihre Tätigkeit wurde als freiberufliche i.S. § 18 EStG eingestuft. Die Anerkennung als freiberufliche erfolgt jedoch letztlich erst mit der Steuerveranlagung. Sollte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stellen, wird vermutlich die Einstufung nochmals evtl. durch eine Betriebsprüfung endgültig geprüft.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Juni 2020

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