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Erwerbsminderung von 100 Prozent: Kleingewerbe anmelden?

Frage

Bei Erwerbsminderung 100 ohne Renteneinkünfte möchte ich ein Kleingewerbe anmelden. Was muss ich beachten bei der Steuererklärung? Gibt es Abzüge für meinen Ehemann bei der Lohnsteuerrückerstattung? Auskünfte hierzu fanden wir immer nur mit Rentenbezug.

Antwort

Nachdem Sie das Gewerbe angemeldet haben, werden Sie vom Finanzamt aufgefordert, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Daten anzugeben. Danach erhebt das Finanzamt evtl. eine Einkommensteuervorauszahlung.

Bei der späteren Einkommensteuererklärung ist zusätzlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung über Ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu erstellen.

Die Erwerbsminderung von 100% wird gem. § 33 b EStG durch einen Pauschbetrag in Höhe von 1.420 Euro bei der endgültigen Steuerveranlagung entlastend berücksichtigt. Unter Anrechnung der geleisteten Vorauszahlung kommt es anschließend entweder zu einer Steuererstattung oder zu einer Steuernachzahlung.

Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2020

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