Antwort
Wenn Sie eine GbR gründen, sind Sie alle als vertretungsberechtigte Gesellschafter verpflichtet, den Fragebogen für die GbR auszufüllen. Wer von Ihnen als Person das macht, müssen Sie allerdings im Innenverhältnis klären. Da macht das Finanzamt Ihnen keine Vorgaben.
Was genau Sie anmelden müssen, geht aus dem Fragebogen im Detail hervor. Das sind unter anderem Angaben zu allen Gesellschaftern, Schätzungen Ihres Gewinns für das laufende und das folgende Jahr, wie auch Schätzungen Ihrer Umsätze und der voraussichtlich anfallenden Lohnsteuer. Auch möchte das Finanzamt wissen, ob Ihre GbR umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen und ob Sie, wenn das möglich ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder auf sie verzichten. Die meisten dieser Angaben sollten Sie bereits vor Gründung Ihrer GbR im Rahmen der Aufstellung Ihres Businessplans ermittelt haben.
Quelle:
Maik Czwalinna
Dipl.-Kfm.
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Stand:
September 2020
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