Antwort
Wenn Sie alle drei Ihr Unternehmen in Form einer GbR führen wollen, müssen Sie auf jeden Fall für das Unternehmen ja einen Betriebssitz festlegen – unter dieser Adresse wird die GbR dann beim Finanzamt geführt. Steuerobjekt für die „Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung“, Gewerbe- und Umsatzsteuer der GbR ist das Betriebsstätten-Finanzamt – also das Finanzamt in dessen Bezirk Ihre GbR ihren Sitz hat.
Also nur einen einheitlichen Fragebogen der GbR – hier lediglich zur Angabe der Gesellschafterinnen und Gesellschafter kommen die persönlichen Adressen und Wohnsitzfinanzämter und Steuernummern der Gesellschafter. Nicht jeweils für jede Gesellschafterin und jeden Gesellschafter einen Fragebogen bei seinem Finanzamt.
Die Gewerbeanmeldung darf auch nur bei der Gemeinde erfolgen, in der die GbR ihren Sitz hat, nicht an allen Wohnorten der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Es kann nur einen Hauptbetrieb geben, evtl. können an den Wohnorten der anderen Gesellschafter unselbständige Zweig-Niederlassungen angemeldet werden, m.E. ist dies aber nicht sinnvoll.
Quelle:
Ernst Rabenstein
Steuerberater
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Stand:
November 2020
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