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Gemeinsame Steuernummer mit nicht-selbständig tätigem Ehemann?

Frage

Ich bin innerhalb eines Bundeslandes umgezogen und habe mein Gewerbe (Kleinunternehmen) hier am Standort wieder angemeldet. An meinem alten Unternehmensstandort hatte ich zwei Wochen nach der Gewerbeanmeldung meine Steuernummer erhalten (da war ich noch nicht verheiratet). Nachdem ich hier jetzt nach vier Monaten nachgefragt habe, hieß es, ich bekomme keine Steuernummer, denn mein Mann und ich haben ja eine gemeinsame Steuernummer - die soll ich auf Rechnungen usw. angeben!

Ich sehe hier mehrere Probleme: Sollte ich wirklich die gemeinsame Steuernummer auf Rechnungen, Onlineshop, etc. angeben ist das in meinen Augen "datenschutzrechtlich" äußerst bedenklich. Denn mein Mann hat kein Gewerbe, sondern ich. Was ist wenn z.B. der Arbeitgeber davon erfährt? Der geht dann eventuell davon aus, dass mein Mann ein nicht genehmigtes Gewerbe unterhält. Ich möchte keine "persönliche und gemeinsame" Steuernummer im Schriftverkehr nutzen. Für die Änderung der EORI-Nr. und USt-IdNr. brauche ich auch die neue Steuernummer.

Antwort

Die internen Strukturen und die Organisation in der Finanzverwaltung sind leider so, dass Ihr Mann als Steuerpflichtiger die Steuernummer behält und Sie unter dieser Nummer geführt werden. Datenschutz spielt an dieser Stelle keine Rolle, da die Angabe der Steuernummer ja gesetzlich vorgesehen ist. Im Übrigen ergibt sich aus dem Rechnungsbogen, dass nicht Ihr Mann, sondern Sie selbständig tätig sind. Eine Lösung kann aber sein, dass Sie nur die USt-IdNr. angeben - das geht auch und die ist ausdrücklich Ihnen zugeordnet.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2016

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