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Handel über Etsy: Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung wie ausfüllen?

Frage

Ich möchte als Kleinunternehmerin Waren über Etsy verkaufen. Als Kleinunternehmerin in Deutschland wäre ich ja umsatzsteuerbefreit (wenn ich eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung für die Steuer machen möchte). Allerdings verlangt das Finanzamt im Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (Gewerbeanmeldung) Angaben „über Umsätze im Bereich mit Waren über das Internet (über einen Marktplatz)" - also in meinem Falle Etsy (Irland). Was soll ich tun? Soll ich den Abschnitt „Umsätze im Bereich Waren über das Internet" ausfüllen oder nicht? Mein Problem ist, dass Etsy mir Umsatzsteuer als Gebühr vom verkauften Artikel abziehen würde, obwohl ich ja wie gesagt keine Umsatzsteuerpflicht habe?

Antwort

Der Fragebogen muss unbedingt zutreffend erstellt werden. Zutreffend heißt in Ihrem Fall, Sie müssen in dem entsprechenden Abschnitt ausfüllen und Ihren tatsächlichen Tätigkeitsbereich, wie in dieser Anfrage dargestellt, angeben.

Parallel dazu sollten Sie Etsy auf Ihre Kleinunternehmerschaft und Ihre Umsatzsteuerfreiheit hinweisen und anmerken, dass keine Reduzierung Ihrer Entgelte vorzunehmen sei.

Sollte Etsy dies beanstandungsfrei tun, so gibt es für Sie keinen weiteren Handlungsbedarf.

Sollte dies - evtl. auch verwaltungsinternen Gründen - nicht erfolgen oder sollten Sie ohne Antwort bleiben, so empfehle ich, diese Reduktion hinzunehmen und mit Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres (2020) eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Hierin wären die Umsätze mit Hinweis auf die Kleinunternehmerschaft mit € 0 anzugeben. Die abgeführte Umsatzsteuer (nachgewiesen anhand der Abrechnungen von Etsy) wäre als Vorauszahlung anzugeben. Durch diese Erklärung würden Sie über Ihren Steuerberater die fehlerhafterweise an das Finanzamt abgeführte USt zurückfordern.

Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
August 2020

Tipps der Redaktion:

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