Interviews, Meinungs- und Marktforschung: freiberufliche Tätigkeiten?
Frage
Ich habe mich vor ein paar Jahren als Freiberufler selbständig gemacht, im Bereich „Interviewer, Meinungs- und Marktforschung". Welche Möglichkeiten gibt es herauszufinden, ob ich beim Finanzamt als Freiberufler gelte? Kann man das noch rückwirkend ändern? Eine Gewerbeanmeldung wurde nicht vorgenommen - im Glauben als Freiberufler zu gelten beim Finanzamt.
Antwort
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Einkünfte im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Haben Sie hierbei die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) verwendet und wurde dies vom Finanzamt nicht beanstandet, so werden Sie meines Erachtens aktuell als Freiberufler geführt. Hierfür spricht, dass Sie selbst keine Gewerbeanmeldung vorgenommen haben und offensichtlich bisher auch keinen Kontakt zum Gewerbeamt hatten. Ob eine rückwirkende Änderung noch möglich/erforderlich ist, besprechen Sie am besten im Vorfeld mit einem/r Steuerberater/in. Im Rahmen dessen kann sogleich verbindlich Ihr Status beim Finanzamt geklärt werden.
Quelle: Chanell Eidmüller, Mag. rerum publicarum
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
November 2019
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