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Produkttests im Internet: Produktwerte in Steuererklärung ansetzen?

Frage

Ich bekomme von Firmen Produkte kostenlos zugeschickt, über die ich dann auf meiner Website berichte (Bloggerin). Meine Frage ist nun, wie wird der Wert der einzelnen Produkte angerechnet? Beispiele: Ich bekomme Lebensmittel wie z.B. 2 Pakete Brühwürfel. Sind diese mit dem normalen Verkaufspreis anzusetzen oder fällt das unter "Verbrauch" oder ähnliches, da diese Produkte ja beim testen "vernichtet" werden. Ich bekomme einen Mixer im VK-Wert von 50 Euro. Diesen teste ich ja und gebrauche ihn. Muss ich trotzdem den kompletten VK-Preis angeben? Gibt es einen Wert, ab dem Produkte steuerlich angegeben werden müssen? Oder muss ich jeden Suppenwürfel und jedes Deo angeben? Reicht für die Steuererklärung eine Tabelle mit Produkt und Wert oder muss ich für jedes Produkt ein Preisblatt aus dem Internet ziehen. An welchen Steuerberater (Spezialgebiet ?) könnte ich mit wenden, um endlich Licht ins Dunkle zu bekommen?

Antwort

Soweit Sie die kostenlos übersandten Produkte verbrauchen, um anschließend das Prüfergebnis in den Blog zu stellen, ist nichts zu erfassen, da Sie keine Kosten hatten. Soweit Sie aber die Produkte nicht verbrauchen, wird "typisierend" unterstellt, dass Sie die Produkte für private Zwecke entnommen haben oder Sie weisen nach, dass Sie diese zurückgeschickt oder vernichtet haben, was allerdings z.B. beim Mixer unglaubwürdiger sein dürfte als bei den Deos. Der Entnahmewert ist zu versteuern. Wie hoch dieser Wert ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, als Richtschnur kann durchaus der VK-Wert dienen - allerdings mit einem Abschlag, weil das Gerät bereits gebraucht ist. Jeder genauer Sie diese Entnahmen dokumentieren umso besser. Wirtschaftsgüter von geringem Wert können hierbei als Sachgesamtheit zusammengefasst werden. Steuerberater/innen mit diesem ausgewiesenen Spezialgebiet gibt es nicht, jedoch werden Sie sicherlich im Rahmen einer Erstberatung mehr hierzu erfahren können.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2015

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