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Reverse-Charge-Verfahren: Erlöse aus Rechnung ohne Umsatzsteuer bei Elster wo eintragen?

Frage

Ich habe eine Beratungsleistung für ein Schweizer Unternehmen erbracht. Wegen des Reverse-Charge-Verfahrens habe ich die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt. Wo trage ich denn bei Elster diese Umsätze bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Antwort

Einzutragen ist dies in Zeile 41 der USt-Voranmeldung „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“.

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
November 2020

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