Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt trotz Steuerschulden?
Frage
Ich benötige im Zusammenhang der Beantragung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Nun ist es so, dass ich eine Restschuldbefreiung erhalten habe in der auch Steuerschulden beinhaltet waren. Bekomme ich trotzdem eine Bescheinigung, in der die Altlasten außen vor gelassen werden?
Antwort
Mir ist bislang nicht bekannt, dass ein erfolgreiches Insolvenzverfahren mit erteilter Restschuldbefreiung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entgegensteht. Bislang hat es in den mir bekannten Fällen keine Probleme gegeben. Ich kenne auch keine neuen gegenteiligen internen Arbeitsanweisungen dazu.
Sie sollten die Bescheinigung daher „selbstbewusst“ beantragen.
Quelle: Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
Juni 2016
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