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Unternehmensumzug in anderes Bundesland: Steuernummer?

Frage

Ich bin Einzelunternehmerin und habe ein Gewerbe angemeldet. Nun ziehe ich in ein anderes Bundesland. Dass das Gewerbe ab- und wieder angemeldet werden muss, ist mir bekannt. Aber wie verhält es sich in der Zwischenzeit mit meiner Steuernummer? Was gebe ich an, wenn ich das Gewerbe ab- und wieder angemeldet habe, aber noch keine neue Steuernummer habe?

Antwort

Durch den Umzug in ein anderes Bundesland bzw. eine andere Stadt kommt es fürwahr zur Änderung Ihrer Steuernummer.

Sobald Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort angemeldet haben, bekommt das dort zuständige Finanzamt dies durch das Gewerbeamt mitgeteilt. Das bisherige Finanzamt gibt die Steuerakten an das neue Finanzamt ab, so dass es aufgrund des Zuständigkeitswechsels zur Änderung der Steuernummer kommt.

Bis das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung an das neue Finanzamt weiterleitet, kann es unter Umständen mehrere Wochen dauern. Dementsprechend lange zieht sich die Zuteilung Ihrer neuen Steuernummer hin.

Ihre bisherige Steuernummer bleibt jedoch so lange gültig, bis Sie Ihre neue erhalten!

Somit können Sie auf zwischenzeitlich ausgestellten Rechnungen die alte Steuernummer oder alternativ Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden, die für das Unternehmen auch nach der Umstellung der Steuernummern bestehen bleibt.

Nach Umstellung der Steuernummern darf die alte Steuernummer jedoch nicht mehr verwendet werden.

Wir empfehlen Ihnen vorsorglich dem alten Finanzamt Ihre neue Adresse mitzuteilen bzw. sicherzustellen, dass Sie einen Nachsendeauftrag für Ihre Post haben.

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Umzug und hoffen, Ihnen mit den Angaben weitergeholfen zu haben.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Mai 2019

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