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Gemeinnützige UG gründen: Gründer stellt sich selbst ein?

Frage

Ich plane alleine eine gUG zu gründen und zu führen. Die im Projekt beschriebenen Tätigkeiten möchte ich größtenteils selbst übernehmen. Dazu möchte ich mich selbst beschäftigen. Ist dies möglich?

Antwort

Ja - es ist möglich, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer in Anstellung bei einer gUG zu sein.

Eine gUG ist eine Kapitalgesellschaft und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Diese kann selbstständig als Vertragspartnerin oder als Vertragspartner auftreten oder gerichtlich verklagt werden (§§ 13, 5a GmbHG).

Der Geschäftsführer wird durch seine Bestellung zum Organ der gUG. Die Anstellung per Geschäftsführervertrag regelt sein Dienstverhältnis mit der Gesellschaft. Ihren Ausführungen entnehmen wir, dass Sie Alleingesellschafter der gUG sein werden. Folglich ist der Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschafterversammlung und Ihnen zu schließen.

Quelle:
Mario Fuhs
Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln

Stand:
November 2020

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