Gewerbesteuer: Verrechnung mit Einkommensteuer?
Frage
Ich plane einen Onlineshop als Kleingewerbe zu eröffnen, habe mich eben durch viele Seiten im Internet zur Gewerbesteuer gewühlt und habe hierzu noch zwei Fragen:
1. Ich möchte den Shop von meiner privaten Wohnung aus betreiben - wie muss ich das dann mit den Mietausgaben bei den Hinzurechnungen der Gewerbesteuer machen?
2. Seit ein paar Jahren wird die Gewerbesteuer ja mit der Einkommensteuer verrechnet. Aber da kommt ja dann unterm Strich genauso viel raus, als wenn ich überhaupt keine Gewerbesteuer zahlen würde, wenn sie dann von der Einkommensteuer wieder abgezogen wird? Das verstehe ich nicht ganz..
Antwort
Die Mietaufwendungen müssen nur zum Gewinn hinzugerechnet werden, wenn sie vorher als Betriebsausgaben den Gewinn gemindert haben. Inwiefern dies bei Ihrer privaten Wohnung zutrifft, kann ich nicht beurteilen.
Sollte die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1e GewStG zutreffen, werden zunächst nur 50% der Mietaufwendungen angesetzt. Sofern die Summe aus allen Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG den Betrag von 100.000 Euro übersteigen, wird der übersteigende Betrag zu 25% dem Gewinn hinzugerechnet.
Die Gewerbesteuer wird in der Einkommensteuer pauschal angerechnet. Die Anrechnung beläuft sich auf das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrages, maximal jedoch die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Sie ist jedoch auf die anteilig im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte beschränkt. Durch die Anrechnung soll erreicht werden, dass die gewerblichen Einkünfte gegenüber den anderen Einkunftsarten, die keine Gewerbesteuer zahlen müssen, steuerlich nicht benachteiligt sind. Da die Gewerbesteuer von den Städten und Gemeinden mit individuellen Hebesätzen festgesetzt wird, kann es dadurch im Regelfall bei einem Hebesatz von bis zu 400% zu einer vollständigen Entlastung kommen.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Juli 2013
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