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Gründungsvorbereitung Hundetrainer: Seminarkosten und Fachliteratur steuerlich absetzen?

Frage

Ich möchte mich als Hundetrainer im Nebenerwerb selbstständig machen. Nach meinen aktuellen Wissenstand ist dazu die Erlaubnis/Prüfung nach §11 Tierschutzverordnung abzulegen, um eine Gewerbeanmeldung vornehmen zu können. Zusätzlich müssen mind. 40 Praktikumsstunden bei Hundetrainer absolviert werden. Um mich auf die Prüfung vorzubereiten, fallen Fortbildungskosten, Fachliteratur und Reisekosten u.a. an. Können diese Kosten in der Einkommensteuererklärung bereits im Jahr der Entstehung angesetzt werden, auch wenn noch kein Gewerbe angemeldet wurde? Unter welchen Punkt in der Einkommenssteuererklärung müssen diese ausgewiesen werden? Wann muss spätestens das Gewerbe eröffnet werden, sprich: Wie lange habe ich Zeit für die Vorbereitungen zur § 11 Prüfung? Was ist alles dazu zu beachten?

Antwort

Sämtliche Aufwendungen, die in Vorbereitung auf die Generierung zukünftiger Erträge entstehen, sind steuerlich berücksichtigungsfähig. Grundsätzlich kommt es auf den sachlichen, nicht den zeitlichen Zusammenhang von Aufwendungen und Erträgen an.

Allerdings besteht für den Steuerpflichtigen (also Sie) eine erhöhte Nachweispflicht, wenn zwischen Entstehen der Aufwendungen und den Erträgen ein erheblicher zeitlicher Abstand besteht.

Sie müssen nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine sog. Einnahmen-Überschussrechnung erstellen und mit der Einkommensteuer-Erklärung dem Finanzamt einreichen. Hierin sind diese sog. Vorweggenommenen Werbungskosten als Ausgaben zu erfassen, selbst wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Steuerberater
Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbBSteuerberater - Rechtsanwälte - Fachanwälte für Steuerrecht

Stand:
Juni 2023

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