Navigation

PKW-Anfahrt in Rechnung stellen oder steuerlich geltend machen?

Frage

In Ihrem Beitrag im BMWK-Expertenforum schreiben Sie, dass: „Sollten Sie Kleinunternehmer sein, beachten Sie bitte, dass im Falle der Inkostenstellung an den Kunden die Fahrtkosten nicht mehr steuerlich absetzbar sind.“

Ich verstehe diese Differenzierung zwischen Kleinunternehmer und anderen Unternehmern nicht. Bislang dachte ich, dass der Kleinunternehmer sich nur durch die Nichtausweisung der Mehrwertsteuer unterscheidet. Können Sie mir bitte erklären, woraus sich die Unterscheidung bei der Abrechnung der Anfahrt ergibt? Gibt es noch weitere Besonderheiten für Kleinunternehmer?

Antwort

Als Kleinunternehmer geben Sie Ihren „Jahres-Abschluss" faktisch per Einnahmen-Überschussrechnung – als Teil Ihrer jährlichen Steuererklärung in der "Anlage EÜR“ – ab.

Haben Sie gegenüber Ihren Kunden Fahrtkosten abgerechnet, tauchen diese innerhalb Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung sowohl bei den Ausgaben, als auch bei den Einnahmen auf und sind somit mindestens ausgeglichen; ggf. erzielen Sie sogar einen leichten Überschuss.

Diese – bereits gegenüber dem Kunden abgerechneten Kosten – dürfen Sie nicht nochmals gegenüber dem Finanzamt geltend machen, da diese sonst doppelt abgerechnet würden.

Sollten Sie Fahrten zum Kunden nicht an diesen weiterberechnen, etwa weil Sie befürchten über die Grenze von 22.000 EURO Jahresumsatz zu gelangen (Anmerkung: Daher der Informationszusatz aus der vorangegangenen Frage, weil dies ein häufiger Grund für Kleinunternehmer ist, Fahrtkosten nicht an Kunden weiter zu berechnen!), dürfen Sie auch diese beim Finanzamt geltend machen.

Ebenfalls steuerlich absetzten dürfen Sie Fahrten zwischen Ihrer Wohn- und Arbeitsstätte, wenn z.B. Einkäufe für die Firma zu erledigen sind, An- und Abreisen zu Weiterbildungen/Schulungen angefallen sind oder andere Fahrten, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

Voraussetzung für die Abrechnung gegenüber dem Finanzamt ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch.

Quelle:
German Drechsler
Unternehmensberatung

Stand:
Juli 2022

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben