Antwort
Kleinunternehmer können beim Finanzamt beantragen auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten um normalbesteuert zu werden. Die Änderung macht den Kleinunternehmer damit rückwirkend für das ganze Jahr zum Normalbesteuerten.
Die Entscheidung zur Normalbesteuerung ist bindend für die nächsten 5 Kalenderjahre, daher sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Ein Grund für den Wechsel ist der damit mögliche Vorsteuerabzug. Dieser bleibt Kleinunternehmern verwehrt. Dafür ist die Normalbesteuerung mit einem größeren bürokratischen Aufwand verbunden.
Die Rechnungen, die Sie bereits geschrieben haben, sind zu korrigieren: Entweder aus dem bereits in Rechnung gestellten Betrag (Brutto) die USt raus rechnen oder die USt auf den in Rechnung gestellten Betrag (Netto) hinzu rechnen und von Ihren Mandanten nachfordern.
In beiden Fällen müssen Sie die USt gesondert ausweisen.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Dipl.-Kaufmann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuer
Stand:
März 2024