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GbR mit Kunden im EU-Ausland: Kleinunternehmerregelung?

Frage

Ich möchte mit meinem Geschäftspartner eine GbR gründen, die hauptsächlich gebrauchte Fahrzeugteile überholt. Die Dienstleistungen sollen EU-weit angeboten werden - in Deutschland an Firmen sowie Privatpersonen und im EU-Ausland nur an Privatpersonen. Wir werden einen jährlichen Umsatz von 17.500 Euro vorerst nicht überschreiten. Die Leistung der Überholung wird immer in Deutschland erbracht, die Kunden senden das betreffende Teil per Post und bekommen es auch postalisch zurückgeschickt. Wir möchten die GbR als Kleingewerbe anmelden. Folgende Fragen stellen sich uns: 1. Als Kleingewerbe können wir in Deutschland Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis ausstellen. Können wir das auch so praktizieren, wenn wir die Dienstleistungen für Privatpersonen aus dem EU-Ausland erbringen? 2. Ändert sich dieser Sachverhalt, wenn wir auch an EU-Unternehmen verkaufen? Benötigen wir eine Ust-ID?

Antwort

Vorausgesetzt, es handelt sich in Ihrem Fall um eine Werkleistung, also eine sonstige Leistung nach § 3a UStG, antworten wir Ihnen wie folgt:
Bei Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland stellen Sie Ihre Rechnungen, weiterhin ohne Umsatzsteuer. Der Ort der Leistung ist nach § 3a(3) Nr. 3c UStG dort, wo Sie Ihre Leistung tatsächlich erbringen, also in Deutschland. Hierauf entfällt also, da Sie Kleinunternehmer sind, keine USt.

Bei Werkleistungen an Unternehmer in der EU, wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Das heißt, Sie stellen Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer. Hier ist dennoch zu prüfen, ob Sie im jeweiligen Bestimmungsland der Umsatzsteuer unterliegen und die ausländische USt auf Ihre Umsätze abführen müssen. Denn die Reverse-Charge-Regelung greift in Ihrem Fall nicht.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Dezember 2016

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