Frage
Ich möchte mit meinem Geschäftspartner eine GbR gründen, die hauptsächlich gebrauchte Fahrzeugteile überholt. Die Dienstleistungen sollen EU-weit angeboten werden - in Deutschland an Firmen sowie Privatpersonen und im EU-Ausland nur an Privatpersonen. Wir werden einen jährlichen Umsatz von 17.500 Euro vorerst nicht überschreiten. Die Leistung der Überholung wird immer in Deutschland erbracht, die Kunden senden das betreffende Teil per Post und bekommen es auch postalisch zurückgeschickt. Wir möchten die GbR als Kleingewerbe anmelden. Folgende Fragen stellen sich uns: 1. Als Kleingewerbe können wir in Deutschland Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis ausstellen. Können wir das auch so praktizieren, wenn wir die Dienstleistungen für Privatpersonen aus dem EU-Ausland erbringen? 2. Ändert sich dieser Sachverhalt, wenn wir auch an EU-Unternehmen verkaufen? Benötigen wir eine Ust-ID?