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Kinderbuchautorin plus Eigenverlag: Mehrwertsteuersatz?

Frage

Ich bin studierte Kinderbuchautorin und möchte nun meine Bücher auf besondere Art drucken lassen (baumfreundlich, vegan). Ich habe mich beim Finanzamt schon erkundigt - bin ein Gewerbe und kein Freier Beruf. Nun aber meine Frage an Sie: Ich möchte ein Kleinunternehmen sein, doch wie handhabe ich das mit den 7% MwSt, die es auf Bücher gibt? Muss ich diese trotzdem anrechnen oder sind meine Bücher ohne MwSt zu verkaufen? Benötige ich eine Umsatzsteuer ID Nr., denn ich möchte meine Bücher in Europa /USA anbieten. Wäre somit ein Kleinunternehmen trotzdem möglich und wie mache ich dies im Ausland mit den Steuern, wenn ich in Deutschland arbeite?

Antwort

Nach Ihren Worten möchten Sie die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwenden. Dabei darf ihr Jahresumsatz (= Einnahmen) 17.500 Euro nicht übersteigen. Wenn dies so ist, dann unterliegen Ihre Verkäufe der Bücher, ob Inland oder Ausland, nicht der Umsatzsteuer: Also Verkaufspreis ohne zusätzliche MwSt. Es muss auch nichts abgeführt werden. Sie dürfen auf Ihren Rechnungen auch keine MwSt ausweisen.

Das mit dem MwSt-Satz von 7% ist dann anzuwenden, wenn Sie kein Kleinunternehmer sind. Dann unterliegen die Buchverkäufe dem ermäßigten MwSt-Satz von 7%.

Eine USt-ID Nr. benötigen Sie als Kleinunternehmer nicht. Die Steuern (wäre Einkommensteuer, da Umsatzsteuer ja aufgrund Kleinunternehmer ja Null ist) sind in Deutschland zu zahlen.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2017

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