Antwort
Als Kleinunternehmer müssen Sie Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lassen, da die Eintragung im Handelsregister an die Eigenschaften eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb knüpft (Kaufmann i.S.d. HGB). Durch eine Eintragung im Handelsregister haben Sie weitere Pflichten, wie zum Beispiel die Buchführungspflicht.
M.E. ist es ausreichend, wenn Sie beim Finanzamt die Bescheinigung nach § 22 f Umsatzsteuergesetz beantragen und diese an Amazon weiterleiten. Durch diese Bescheinigung erhält Amazon Rechtssicherheit, dass Sie Unternehmer sind. Diese Bescheinigung kann formlos bei Ihrem Finanzamt beantragt werden.
Ich empfehle den Geschäftspartner (Amazon) über die Vorgehensweise zu informieren bzw. um Bestätigung, dass die Bescheinigung nach § 22 f Umsatzsteuergesetz ausreicht.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Dezember 2019