Navigation

Kleinunternehmen: USt-ID für innergemeinschaftlichen Handel?

Frage

Ich befasse mich seit einiger Zeit mit dem Gedanken selbständig tätig zu werden. Dabei habe ich mich im Vorfeld über "Rechte & Pflichten" ein wenig informiert. Ich möchte mich als "Kleinunternehmen" selbständig machen (von zu Hause) und mein Unternehmen nach §19 des Umsatzsteuergesetzes führen (mir ist bekannt, dass ich dadurch keine MwSt ausweisen muss, gleichzeitig auch keine Vorsteuer geltend machen darf.) Grenzen zum Umsatz iHv 17.500 Euro sind mir bekannt, ebenso die Einkommensteuer ca. 8.400 Euro.

1. Der Handel soll auf einem bekannten Online-Marktplatz / Portal erfolgen, wo ich gebrauchte (Second Hand Ware) Kleidung verkaufen möchte, die ich zuvor aus dem EU-Ausland von überwiegend / ausschließlich privaten Leuten erwerben möchte. Meine Frage bezieht sich auf den "Innergemeinschaftlichen Erwerb". Sollte ich eine USt-ID haben (bekomme ich die als Kleinunternehmer)? Und muss ich auf meinen Einkaufspreis (inkl. Versand / exkl. Versand?) Mehrwertsteuer an das Finanzamt bezahlen, obwohl ich von privat gebrauchte Ware kaufe (aus dem EU-Ausland)?

2. Da bei dem Portal Gebühren fällig werden (11 % vom Umsatz) und ich mit der USt-ID, Netto Beträge erhalten kann (Sitz des Portales in Luxemburg daher 15 % Nachlass) muss ich dann von dem Nettobetrag 19 % an das Finanzamt "monatlich / vierteljährlich / jährlich abführen? Zum Beispiel 100 Euro wären Brutto Gebühren (ob ich es richtig verstehe) 85 Euro als Netto Rechnung, die ich sofort bezahle. 19 % von 85 Euro = 16,15 Euro muss ich ans Finanzamt nachzahlen.

Antwort

Grundsätzlich sind Sie, wie Sie bereits richtig dargestellt haben, als Kleinunternehmer weder zum Umsatzsteuerausweis, noch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher sind Ihrerseits keine Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu entrichten.

Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG kann nach §1a Abs. 3 Nr. 1b) UStG kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen.
Der Antrag einer USt.-ID-Nummer ist hinfällig, da Sie Kleinunternehmer wären. Der Ausweis einer USt-ID-Nummer wäre ein Indiz, dass Sie in Deutschland umsatzsteuerlicher Unternehmer sind.

Bezüglich der Gebühren ist stets der Bruttobetrag zu zahlen, d.h. als Kleinunternehmer gilt Brutto = Netto. Sollten also, wie in Ihrem Beispiel, 11% des Umsatzes 100 Euro betragen, wären auch diese 100 Euro an das Portal zu zahlen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
August 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben