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Kleinunternehmerregelung und Einnahmen aus Google Adsense?

Frage

Es geht um die Kleinunternehmerregelung und Einnahmen aus Google Adsense (elektronische Dienstleistungen im EU-Ausland, Google Irland). Als Kleinunternehmer bekomme ich die Netto-Beiträge (Gutschriften, es gibt keine Rechnungen). Google will die USt-IdNr. nicht wissen. Der Kleinunternehmer erstellt die vereinfachte Gewinnermittlung und zahlt die Einkommensteuer; erstellt die Umsatzsteuerklärung (ohne Anlage UR) ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Ist alles richtig so? Muss man etwas beachten?

Antwort

Es ist soweit richtig, dass Sie als Kleinunternehmer eine Gewinnermittlung, eine Einkommensteuererklärung, in der Sie die Erlöse aus Ihrer Tätigkeit als Kleinunternehmer darlegen, und eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Hierbei können Sie im Elster Formular in der Zeile „Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer §19 (1) UStG Ihre im aktuellen und vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätze eintragen. Eine Anlage UR brauchen Sie nicht auszufüllen, da auf die Umsätze, die Sie erzielen, keine Steuern erhoben werden.
Zu beachten sind in Ihrem Fall die Kleinunternehmergrenzen (§19 EStG), sowie der Freibetrag i.H.v. 24.500 Euro bei den gewerblichen Einkünften.

Außerdem können Sie Ihre Belege bei Google AdSense ausdrucken, was auch empfehlenswert wäre, da Sie Ihre Einnahmen nachweisen müssen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Kanzlei Dr. May Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
Mai 2020

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