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Kleinunternehmerregelung nachträglich widerrufen?

Frage

Ich habe mich im Dezember 2014 als DJ selbständig gemacht und mich dafür beim Finanzamt als Kleinunternehmerin angemeldet und eine Steuernummer bekommen. Im Juli 2015 kaufte ich DJ-Equipment, welches ich aber erst seit Juli 2017 betrieblich verwende (davor gab ich Auftritte in Clubs, welche ihr eigenes Equipment zur Verfügung stellten). Dies wird auch aus meinen Rechnungen deutlich, in welchen ich seitdem ausdrücklich auf die Verwendung von eigenem Equipment hinweise (was sich auch in der erhöhten Gage erkennbar macht). Nun meine Frage: Kann ich mich nun (Januar 2018) für das Jahr 2017 nachträglich für die Umsatzsteuer anmelden, um die Vorteile des Vorsteuer-Abzuges zu nutzen? Und würde der Vorsteuerabzug dann für alle Rechnungen gelten oder nur für die, bei welchen ich das Equipment nutzte? Die meisten meiner Kunden wären damit einverstanden, mir nachträglich die Umsatzsteuer zu überweisen.

Antwort

Leider kann für das Equipment, das Sie als Kleinunternehmer im Jahre 2015 gekauft haben, nachträglich kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Sie können zwar die Kleinunternehmerregelung für das Jahr 2017 noch nachträglich widerrufen. Das hat aber nur zur Folge, dass alle Ihre Einnahmen für das Jahr 2017 der Umsatzsteuer unterliegen und Sie für Ausgaben und Investitionen des Jahres 2017 den Vorsteuerabzug vornehmen können. Für Ausgaben und Investitionen, die Sie im Jahr 2016 und früher vorgenommen haben, kommt aber kein nachträglicher Vorsteuerabzug in Betracht.

Wenn Sie rückwirkend für das Jahr 2017 auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, dann betrifft das Ihre gesamte selbständige Tätigkeit. Daher können Sie auch aus allen Betriebsausgaben und Investitionen den Vorsteuerabzug geltend machen, sofern die Ausgaben im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen stehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie an den Widerruf von der Kleinunternehmerregelung dann für die folgenden fünf Jahre gebunden sind.

Quelle: Patrick Straßer
Steuerberater
Wekel Straßer & Kollegen
Steuerberater Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer zu Berlin
Januar 2018

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