Frage
Ich habe mich im Dezember 2014 als DJ selbständig gemacht und mich dafür beim Finanzamt als Kleinunternehmerin angemeldet und eine Steuernummer bekommen. Im Juli 2015 kaufte ich DJ-Equipment, welches ich aber erst seit Juli 2017 betrieblich verwende (davor gab ich Auftritte in Clubs, welche ihr eigenes Equipment zur Verfügung stellten). Dies wird auch aus meinen Rechnungen deutlich, in welchen ich seitdem ausdrücklich auf die Verwendung von eigenem Equipment hinweise (was sich auch in der erhöhten Gage erkennbar macht). Nun meine Frage: Kann ich mich nun (Januar 2018) für das Jahr 2017 nachträglich für die Umsatzsteuer anmelden, um die Vorteile des Vorsteuer-Abzuges zu nutzen? Und würde der Vorsteuerabzug dann für alle Rechnungen gelten oder nur für die, bei welchen ich das Equipment nutzte? Die meisten meiner Kunden wären damit einverstanden, mir nachträglich die Umsatzsteuer zu überweisen.