Frage
Ich bin gerade dabei, mich als freiberuflicher Illustrator selbständig zu machen und fülle derzeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Ich werde die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, da meine voraussichtlichen Einnahmen dies zulassen. Da ich schon einige Anfragen aus dem Ausland habe, beabsichtige ich auch eine Umsatzsteuer-ID-Nr. zu beantragen. Da für Kleinunternehmer ja weder eine Soll- noch Ist-Versteuerung zwingen notwendig ist, ich aber gleichzeitig eine Umsatzsteuer-ID-Nr. beantrage, frage ich mich nun, ob ich mich nun doch zwingend zu einer der beiden Optionen entscheiden muss.