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Umsatzsteuergrenzwerte bei Kleinunternehmerregelung: netto oder brutto?

Frage

Ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung: Sind die Umsatzsteuergrenzwerte (17.500 Euro bzw. 50.000 Euro) netto oder brutto angesetzt? Im USt.-Gesetz §19 steht "zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat... ", aber als Kleinunternehmer berechne ich ja keine (!) Umsatzsteuer. Heißt das, ich könnte Rechnungen bis 17.500 Euro (netto = brutto) ausstellen und bleibe damit unter der Grenze?

Noch eine Frage dazu: Ich müsste, wenn ich nicht mehr Kleinunternehmer wäre, Rechnungen mit 19 und mit 7 % ausstellen. Wenn die 17.500 Euro doch ein Bruttowert sind, dann müsste ich das entsprechend berechnen, oder?

Antwort

Der Gesamtumsatz für die Beurteilung der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung basiert auf den vereinnahmten Bruttobeträgen. Als Kleinunternehmer berechnen Sie natürlich keine Umsatzsteuer, so dass der von Ihnen vereinnahmte Bruttobetrag dem Nettobetrag entspricht.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2016

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