Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung widerrufen möglich?
Frage
Ich habe 2021 ein Kleingewerbe angemeldet und bei der Anmeldung auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, da ich dachte, eine Ust-ID zu benötigen.
Nun hat sich meine Planung geändert (ich benötige für den Wareneinkauf doch keine Ust-ID) und ich würde den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gerne widerrufen. Ist dies trotz der 5-Jahres Frist möglich, wenn noch keine Umsätze/Ausgaben angefallen sind und ich noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben habe?
Antwort
Die Erklärung im Fragebogen, zur steuerlichen Erfassung auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, löst noch nicht die sog. Bindungsfrist von 5 Jahren aus. Die Erklärung dient nur der Einschätzung, wie der Unternehmer künftig seine Umsatzsteuer berechnen wird. Ein endgültiger Entschluss zur Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung oder sog. Regelbesteuerung kann bis zur erstmaligen, formellen bestandskräftigen Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr (hier 2021) erfolgen. Die erstmalige formelle bestandskräftige Steuerfestsetzung erfolgt in der Regel nach Ablauf von einem Monat nach Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung oder nach Erlass des Umsatzsteuerbescheides.
Die Umsatzsteuererklärung 2021 ist frühestens nächstes Jahr abzugeben, sodass Sie aktuell weiterhin Kleinunternehmer sein können. Ich empfehle, Ihren Widerruf zu dem Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung zeitnah dem Finanzamt mitzuteilen.
Quelle:
Mario Fuhs
Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Stand:
November 2021
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